Seit dem 25. Mai 2018 sollten Unternehmen in der EU einen Datenschutzbeauftragten benennen. Für Personal Trainer, Übungsleiter, Fitnessstudios, Tanzstudios, Kampfsportstudios, EMS Studios, Sportvereine, Ernähungberater und so weiter ist das aufgrund der Verarbeitung von Gesundheitsdaten, schon ab nur einer Person im Unternehmen zu empfehlen.

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist definiert, wann ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Eine gesetzliche Verpflichtung liegt in den folgenden drei Fällen vor: einen Regelung betrifft zahlreiche Unternehmen:

Mehr als neun Mitarbeiter

Das Unternehmen beschäftigt mindestens 9 Mitarbeiter, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Dabei ist es irrelevant, ob es sich dabei um Festangestellte, freie Mitarbeiter oder Aushilfen handelt. Sofern diese Arbeiten am Computer verrichtet werden, ist von einer automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen. Die rechtliche Grundlage bildet § 4f Abs. 1 Satz 3 BDSG.

Personenbezogener Daten

Das Unternehmen übermittelt, erhebt oder verarbeitet personenbezogene Daten geschäftsmäßig. Beispiele für solche Unternehmen sind Auskunfteien, Adressverlage oder Marktforschungsunternehmen. Die Anzahl der Beschäftigen spielt dann keine Rolle. Rechtsgrundlage: § 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG.

Besonders sensible Daten

Das Unternehmen uns dessen Mitarbeiter verarbeiten besonders sensible Daten und Informationen.. Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Rechtsgrundlage ist § 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG, gilt beispielsweise für Bonitäts- oder Gesundheitsdaten.

Diese Regelung betrifft in der Sport-Branche vor allem:

Wir übernehmen die Datenschutzbeauftragung

Die Datenschutzbeauftragung können wir gerne zusätzlich zum Rehabilitationssport oder komplett unabhängig davon übernehmen.

Roman Senga - Vorsitzender des gemeinnützigen Rehasport e.V.

Was kostet ein Datenschutzbeauftragter?

Wenn du unsere Rehasportler trainierst, stellst du uns 3% der Rehabilitationssport-Abrechnungssumme weniger in Rechnung.

Du stellst uns also 77% und nicht 80% in Rechnung.

Wenn du unsere Rehasportler nicht trainierst oder sogar aus einer anderen Branche stammst, berechnen wir monatlich 10,00€ (zzgl. MwSt.) je Berufsgenossenschaft gemeldetem Mitarbeiter, Inhaber und Gesellschafter.

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